Häufige Fragen zum BFSG und zur Prüfung
Antworten auf die Fragen, die Shopbetreiberinnen und Shopbetreiber uns am häufigsten stellen. Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung.
Gilt das BFSG für meinen Shop?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Ein Online-Shop mit Privatkundschaft fällt in aller Regel darunter.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Reine B2B-Shops sind in der Regel nicht erfasst. Ob das Gesetz im Einzelfall gilt, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Ab wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025. Die Übergangsregeln in § 38 BFSG betreffen vor allem Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, und bereits eingesetzte Produkte wie Selbstbedienungsterminals. Für Bestellungen, die heute über Ihren Shop abgeschlossen werden, sollten Sie sich nicht auf eine Übergangsfrist verlassen.
Welche Strafe droht bei Verstößen?
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Mängel beanstanden, Fristen zur Behebung setzen und im äußersten Fall die Einstellung der Dienstleistung anordnen. Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, abhängig von der Art des Verstoßes.
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verbände können die Behörde zum Tätigwerden auffordern. Ob und wie Mitbewerber Verstöße zusätzlich abmahnen können, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Reicht ein Accessibility-Overlay oder Barrierefreiheits-Plugin?
Nein. Overlays legen eine zusätzliche Bedienoberfläche über die Seite, ändern aber nicht den zugrunde liegenden Code. Fehlende Beschriftungen, falsche Überschriftenstruktur oder nicht bedienbare Menüs bleiben bestehen. Manche Overlays stören zudem Screenreader, die Nutzerinnen und Nutzer bereits verwenden. Maßgeblich ist, dass der Shop selbst die Anforderungen erfüllt.
Was prüft ein automatisierter Check nicht?
Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren, und zwar die, die sich eindeutig im Code erkennen lassen. Nicht erkennbar sind zum Beispiel:
- ob ein Alternativtext ein Bild auch sinnvoll beschreibt,
- ob Fokusreihenfolge und Abläufe wie Warenkorb, Anmeldung und Bezahlung mit Tastatur und Screenreader funktionieren,
- ob Fehlermeldungen in Formularen verständlich sind,
- ob Videos Untertitel haben und PDFs barrierefrei sind.
Dafür ist eine manuelle Prüfung nötig. Den Teil, den wir abdecken, nennen wir im Bericht ausdrücklich.
Wie lange dauert eine Umsetzung?
Den Bericht erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen. Die Umsetzung hängt vom Shop ab: Viele typische Probleme wie Kontraste, Beschriftungen und Alternativtexte lassen sich im Theme in wenigen Tagen beheben. Individuelle Erweiterungen, Checkout-Plugins oder Fremd-Widgets können länger dauern. Einen verbindlichen Zeitplan nennen wir nach Sichtung des Berichts.
Was kostet das?
Der Schnellcheck ist kostenlos. Der Bericht kostet 49 Euro, der Bericht mit Sichtprüfung 149 Euro, das Fix-Paket 499 Euro (Basis-Umfang), Monitoring 39 Euro im Monat. Alle Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. zahlen netto (Reverse Charge). Details finden Sie auf der Seite Preise. Für Shopware-Shops haben wir die häufigsten Fehler in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Barrierefreiheit in Shopware 6.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Website setzt keine Cookies und lädt nichts von Drittanbietern. Die Prüfung läuft auf unserem Server. Ihre IP-Adresse speichern wir nicht; zur Missbrauchsbegrenzung halten wir für höchstens 10 Minuten einen nicht umkehrbaren Hashwert im Arbeitsspeicher. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?
Ja. Nach § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 müssen Sie Informationen dazu bereitstellen, wie Ihr Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Das geschieht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, zum Beispiel auf einer eigenen Seite, und selbst in barrierefreier Form. Unser Bericht enthält dafür eine Vorlage, die Sie an Ihren Shop anpassen.
Was ist mit PDFs?
PDFs, die zur Dienstleistung gehören, etwa Produktdatenblätter, Widerrufsformulare oder Rechnungen, sollten ebenfalls barrierefrei sein: mit Tags, Lesereihenfolge und Alternativtexten (PDF/UA), oder Sie bieten die Inhalte zusätzlich als barrierefreie HTML-Seite an. Unser automatischer Check prüft keine PDFs. Eine Sichtung einzelner Dokumente können wir im Fix-Paket anbieten.
Ist der Schnellcheck eine Zertifizierung?
Nein. Es gibt kein amtliches Zertifikat für die Einhaltung des BFSG. Der Schnellcheck und der Bericht zeigen gefundene Probleme und wie sie sich beheben lassen. Sie sind keine Rechtsberatung und keine Zusicherung, dass Ihr Shop konform ist.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an hello@bfsg-bericht.de.