Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen
Seit dem 28.06.2025 müssen Shops und Dienstleister eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Dieses Formular erzeugt den Text aus Ihren Angaben. Kostenlos, ohne Anmeldung, und nichts wird gespeichert: der Text entsteht in Ihrem Browser und verlässt ihn nicht.
Ihr Text
Diesen Text auf einer eigenen Seite veröffentlichen, meist unter dem Pfad /barrierefreiheit, und im Footer verlinken.
Warum das Pflicht ist
Das BFSG verlangt von Anbietern, die Verbrauchern digitale Leistungen anbieten, eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Fehlt sie, ist das ein eigenständiger Verstoß, unabhängig davon, wie barrierefrei die Seite tatsächlich ist. Die Marktüberwachung der Länder kann dafür ein Bußgeld verhängen.
Was in die Erklärung gehört
- Wer das Angebot betreibt und wie man den Anbieter erreicht
- Ob das Angebot mit den Anforderungen vereinbar ist, vollständig, teilweise oder nicht
- Welche Inhalte nicht barrierefrei sind und warum
- Wann und wie die Erklärung erstellt wurde
- Wie man Barrieren melden kann und was danach passiert
- Der Hinweis auf das Schlichtungsverfahren